Zweitmeinung

Habe ich alles richtig verstanden? Ist meine Entscheidung die Richtige?

Jeder Versicherte hat das Recht, sich bei Fragen zu der von seinem behandelnden Arzt vorgeschlagenen Therapie oder zur Bestätigung des besprochenen Konzepts eine zweite Meinung einzuholen. Sinnvoll erscheint diese Option insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen wie z. B. Tumorerkrankungen, aber auch vor Beginn langfristiger Behandlungen oder vor planbaren operativen Eingriffen. Hier kann die zweite ärztliche Meinung helfen, den Nutzen und die Risiken der geplanten Therapie besser einzuschätzen und das Vertrauen zum behandelnden Arzt im Idealfall zu stärken.

Habe ich alles richtig verstanden? Ist meine Entscheidung die Richtige?

Diese Fragen kommen häufig erst nach einem Arztbesuch auf. Nach Stellung einer ernsten Diagnose werden in Gesprächen im Freundes- oder Familienkreis oft Aspekte diskutiert, die im persönlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt nicht zur Sprache gekommen sind. Oft kommt auch die Frage nach der diagnosespezifischen Kompetenz des Arztes auf, welche zu einer zusätzlichen Verunsicherung führen kann.

Ist der Arzt der Spezialist zum Thema? Erhalte ich die bestmögliche Behandlung?

Eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion) kann sehr wichtig und von großem Einfluss für die Beurteilung der Risiken und Chancen sein, insbesondere vor planbaren operativen Eingriffen und vor Einleitung medikamentöser Tumortherapien z. B. Chemotherapien. Für den Patienten bedeutet die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zur transparenten, umfassenden und ausgewogenen Patienteninformation. Nicht zuletzt kann ein Zweitbefund auch hilfreich dabei sein, den richtigen Facharzt für die vorliegende Diagnose und die anstehende Therapie auszuwählen. Viele Mediziner empfehlen ihren Patienten diesen Schritt sogar nachdrücklich und haben Verständnis, dass Patienten in der besonderen Situation nach Stellung einer ernsthaften Krankheitsdiagnose meist aus Angst verunsichert und skeptisch reagieren. In dieser Situation wünschen Patienten Klarheit und möchten sich oft durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern.

Um die Diagnose und die vorgeschlagene Therapie zu überprüfen, sollte nicht das gesamte diagnostische Verfahren wiederholt werden. Wenn teilweise auch einzelne Befunde zur besseren Einschätzung ergänzend erhoben werden müssen, so richtet sich die Zweitmeinung in den meisten Fällen anhand bereits vorliegender Befunde, wie z. B. Röntgenbildern oder Laborwerten, aus. Hierzu hat der Patient einen gesetzlichen Anspruch auf Aushändigung aller Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Erstbefundes. Im vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis sollte die Herausgabe der Untersuchungsbefunde grundsätzlich keine Schwierigkeit, sondern eine Selbstverständlichkeit darstellen.

 

In unserer Praxis können Sie eine ärztliche Zweitmeinung zu urologischen und insbesondere uro-onkologischen Fragestellungen einholen. Durch unsere langjährige Tätigkeit – zuletzt als Oberärzte an der Essener Universitätsklinik unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. Rübben – konnten wir Erfahrungen mit sämtlichen urologischen Krankheitsbildern sammeln und stehen Ihnen mit unseren Qualifikationen für die Einholung einer Zweitmeinung gerne zur Verfügung. Durch unsere Anbindung an die Essener Universitätsklinik und die bereits bestehende enge Kooperation haben wir die Möglichkeit, im Falle komplexer Fragestellungen, insbesondere bei Tumorerkrankungen, den Fall in der Tumorkonferenz der Universitätsklinik vorzustellen. Hierbei handelt es sich um eine wöchentliche Konferenz von Urologen, Onkologen, Strahlentherapeuten, Radiologen, Chirurgen und anderen in die Tumortherapie eingebundenen Fachdisziplinen, sodass die Zweitmeinung nicht mehr auf der Meinungsäußerung eines einzelnen Arztes beruht, sondern im Konsens durch höchstqualifizierte Mediziner, meist Universitätsprofessoren verschiedener Fachrichtungen geschlossen wird. Als Fachärzte für Urologie, Andrologie und Männergesundheit, medikamentöse Tumortherapie, spezielle urologische Chirurgie, Röntgendiagnostik (fachgebunden), psychosomatische Grundversorgung und Palliativmedizin stehen wir Ihnen aber auch bei allen anderen fachspezifischen Fragestellungen zur Verfügung.